Umsatzsteuerrechnungen
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Für alle steuerbaren Lieferungen eines Unternehmens müssen Umsatzsteuerrechnungen ausgestellt werden.
Eine Umsatzsteuerrechnung ist ein wichtiges Dokument. Kunden benötigen die Umsatzsteuerrechnung, als einen Nachweis beim Antrag auf Vorsteuererstattung. Unsere Leistungen umfassen die Überprüfung von Rechnungen, damit diese den Anforderungen Großbritanniens (GB) entsprechen und somit für die Vorsteuererstattung geeignet sind.
In Fällen, in denen bei einem Unternehmen von außerhalb GBs die britische Umsatzsteuer auf Kosten entstanden ist, können wir ebenfalls zur Erstattung der Umsatzsteuer über das EU-Portal beraten. Die Steuerbehörde in GB weist alle Erstattungsanträge über das EU-Portal ab, bei denen der Antragsteller nicht über eine gültige Umsatzsteuerrechnung verfügt. In diesen Fällen können wir mit dem Lieferanten des Antragstellers und der britischen Steuerbehörde zusammenarbeiten, um die Probleme aus den abgelehnten Anträgen über das EU-Portal zu beheben.
Erforderliche Angaben für die Umsatzsteuerrechnung
Eine Umsatzsteuerrechnung muss bestimmte Angaben unbedingt enthalten. Wenn die Angaben fehlen, ist das Dokument keine gültige Umsatzsteuerrechnung, und die Steuerbehörde verweigert die Vorsteuererstattung. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, falls Sie weitere Informationen über die erforderlichen Angaben benötigen.
Es ist wichtig, dass Rechnungen vor der Begleichung auf die Einhaltung der Vorschriften überprüft werden. Aus geschäftlichen Gründen ist es nach der Rechnungsbegleichung schwieriger, eine berichtigte Rechnung zu erhalten.
Weniger detaillierte Rechnungen können für Lieferungen ausgestellt werden, die den Betrag von 250 GBP nicht überschreiten und nicht an Kunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt werden.
Umsatzsteuerrechnungen über Lieferungen von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU (B2B)
Rechnungen für innergemeinschaftliche Lieferungen müssen die Umsatzsteuer-ID des Kunden mit dem entsprechenden Landeskennzeichen enthalten. Der Lieferant muss ebenfalls sein Landeskennzeichen (GB) vor seiner britischen Umsatzsteuer-ID setzen.
Sprache
Rechnungen können in jeder Sprache ausgestellt werden. Falls von der britischen Steuerbehörde verlangt, muss ein Lieferant jedoch die englische Übersetzung einer jeden Rechnung innerhalb von 30 Tagen vorlegen.
Währung
Rechnungen können ebenfalls in jeder Währung ausgestellt werden. Ein Lieferant muss jedoch die fällige Umsatzsteuer in GBP ausweisen, falls die Lieferung in GB stattfindet. Bei einer länderübergreifenden Lieferung muss der Wert der Lieferung ebenfalls in GBP ausgewiesen werden.
Der Wechselkurs muss auch auf der Rechnung angegeben werden.
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