Umsatzsteuererklärungen
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Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern werden in den Umsatzsteuererklärungen im Vereinigten Königreich (Großbritannien, GB) Angaben in komprimierter Form eingetragen. Eine Umsatzsteuererklärung in GB verfügt lediglich über 9 Felder, die als „boxes“ bezeichnet werden. In diese Boxes muss ein Unternehmen Angaben eintragen. Im Einzelnen sind es:
- Auf Umsätze fällige Umsatzsteuer
- Auf Erwerbe aus anderen EU-Mitgliedstaaten fällige Umsatzsteuer
- Gesamte fällige Umsatzsteuer
- Auf Einkäufe erstattete Umsatzsteuer (einschließlich Erwerbe aus der EU)
- An die UK-Steuerbehörde zu zahlende, oder von dieser erstattete, Netto-Umsatzsteuer
- Gesamtumsatzwert, ausschließlich Umsatzsteuer
- Gesamteinkaufswert, ausschließlich Umsatzsteuer
- Gesamtwert aller Warenlieferungen in andere EU-Mitgliedstaaten, ausschließlich Umsatzsteuer
- Gesamtwert aller Erwerbe aus anderen EU-Mitgliedstaaten, ausschließlich Umsatzsteuer
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zu vielen europäischen Ländern besteht darin, dass die Umsatzsteuererklärung in GB ein abschließender Bericht ist. In GB gibt es kein System der Voranmeldungen mit monatlichen Vorauszahlungen und einer jährlichen Erklärung am Jahresende.
Ein anderer Unterschied ist das Verfahren der Selbstveranlagung, das in GB praktiziert wird. Es liegt in der Verantwortung des Steuerzahlers zu gewährleisten, dass die Angaben gegenüber der Steuerbehörde HMRC vollständig und korrekt sind. Für Unternehmen sind eine verspätete Zahlung der Umsatzsteuerverbindlichkeiten sowie falsche Angaben in der Umsatzsteuererklärung strafbar.
Einreichungsformen und Fristen:
Üblicherweise reicht ein Unternehmen die Umsatzsteuererklärungen in GB vierteljährlich ein. Unter Umständen sind in einigen Fällen monatliche Umsatzsteuererklärungen angebracht, beispielsweise falls ein Unternehmen für Umsatzsteuerzwecke ein sogenannter „repayment trader“ ist. Ein „repayment trader“ ist ein Unternehmen, das von der britischen Steuerbehörde Rückzahlungen erhält. Dazu kommt es, wenn der Betrag der zurückgeforderten Vorsteuer den Betrag der Ausgangsumsatzsteuer übersteigt, den ein Unternehmen an die UK-Steuerbehörde zahlen muss.
Umsatzsteuererklärungen müssen bei der Steuerbehörde im GB elektronisch eingereicht werden. Die Umsatzsteuerzahlung erfolgt ebenfalls elektronisch. Es gibt nur sehr wenige Umstände, unter denen Umsatzsteuererklärungen in Papierform eingereicht werden können.
Umsatzsteuererklärungen müssen einen Kalendermonat und sieben Tage ab dem Ende des Umsatzsteuerzeitraums eingereicht werden (sofern die Erklärung und Umsatzsteuerzahlung elektronisch erfolgen). Die Umsatzsteuererklärung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März muss beispielsweise bis 7. Mai eingereicht werden. Die für diesen Zeitraum fällige Umsatzsteuer muss ebenfalls bis zu diesem Datum bei der britschen Steuerbehörde eingehen. Geldstrafen für die verspätete Umsatzsteuerzahlung, selbst bei nur einem Tag Verspätung, betragen bis zu 15 % der ausstehenden Umsatzsteuer.
Unsere Dienstleistungen:
Wir arbeiten mit unseren Klienten zusammen, um in Ihrem Namen korrekte Umsatzsteuererklärungen zu erstellen und bei der britischen Steuerbehörde einzureichen. Im Rahmen dieses Verfahrens überprüfen wir die Umsatzsteuerrechnungen, damit sichergestellt ist, dass Ihr Unternehmen die korrekten Unterlagen als Nachweise für die Vorsteuererstattung, vorliegen hat. Bitte beachten Sie auch unseren Leitfaden zu Umsatzsteuerrechnungen →.
Wir nehmen ebenfalls etwaige Nachfragen der britischen Steuerbehörde zu den Umsatzsteuererklärungen voraus und beraten Sie diesbezüglich. Unserer Erfahrung nach erhält ein Unternehmen oftmals Nachfragen zu der ersten Umsatzsteuererklärung, die es einreicht, wenn es neu für die Umsatzsteuer registriert ist. Ein Standardverfahren der britischen Steuerbehörde ist es ebenfalls, bei Umsatzsteuererklärungen für eine Rückzahlung nachzufragen, bevor die Rückzahlung an das Unternehmen genehmigt wird.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Behandlung dieser Nachfragen von der brischen Steuerbehörde (HMRC) und setzen uns mit ganzer Kraft dafür ein, dass Ihr Unternehmen seine Rückzahlungen so schnell wie möglich erhält. Bitte beachten Sie auch unseren Leitfaden zu Nachfragen von der britischen Steuerbehörde →.
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