Umsatzsteuer und Warenverkehr aus Deutschland nach GB
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Wenn Waren aus einem EU-Mitgliedstaat nach Großbritannien (GB) gebracht werden, wird dies als „Erwerb“ bezeichnet. Darunter fällt auch das Bewegen von Gütern nach GB, die das Unternehmen bereits besitzt (oftmals als „eigene Waren“ bezeichnet).
Meldung des Warenverkehrs, wenn das Unternehmen eine britische USt-Registrierung hat
Wenn ein Unternehmen über eine Umsatzsteuerregistrierung in GB verfügt, muss es auf Erwerbe in GB Rechenschaft über die Umsatzsteuer ablegen.
In den meisten Fällen handelt es sich dabei lediglich um eine Frage der Umsatzsteuermeldung, ohne dass Umsatzsteuerkosten entstehen. Je nach Umfang des Erwerbs in GB sind gegebenenfalls auch Intrastat-Meldungen erforderlich. Bitte beachten Sie unseren Intrastat-Meldungen und zusammenfassende Meldungen →.
Was passiert, falls das Unternehmen noch keine britische USt-Registrierung hat?
Falls ein ausländisches Unternehmen nicht bereits über eine britische Umsatzsteuerregistrierung verfügt, wird unter Umständen durch Erwerbe in GB die Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung in GB hervorgerufen.
Wenn Erwerbe über einer bestimmten Grenze liegen, gegenwärtig 83.000 GBP pro Jahr, ist unter Umständen eine spezielle Form der Umsatzsteuerregistrierung für den Erwerb, eine „Acquisition Registration“, erforderlich. Diese wird in begrenzten Fällen notwendig, vor allem wenn ein Unternehmen an bestimmten Bautätigkeiten in GB beteiligt ist. Die „Acquisition Registration“ kann nicht online erfolgen.
Viele Unternehmen sind der Auffassung, dass eine Umsatzsteuerregistrierung in GB, wenn möglich, vermieden werden sollte. Allerdings kann eine Umsatzsteuerregistrierung für den Erwerb in Fällen, in denen ansonsten keine Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung besteht, hilfreich für die Umsatzsteuererstattung sein.
Das liegt daran, dass die auf Kosten entstandene UK Umsatzsteuer in diesem Fall nämlich im Rahmen der Umsatzsteuererklärung erstattet werden. In vielen Fällen müssen Unternehmen ihren Kunden keine UK Umsatzsteuer berechnen und die britische Steuerbehörde erstattet dann die Umsatzsteuer. Alternativ kann die Erstattung über das EU-Umsatzsteuer-Portal erfolgen, was jedoch ein langwieriges Verfahren sein kann. Aus diesen Gründen kann eine britische Umsatzsteuerregistrierung in diesen Fällen zu einem Cashflow-Vorteil führen.
Eine freiwillige „Acquisition Registration“ ist möglich und wir beraten Sie gern, wann diese für Sie von Vorteil ist.
Unsere Dienstleistungen:
- Beratung über die Verpflichtung von Unternehmen zur Umsatzsteuerregistrierung in GB
- Registrierung bei der UK Steuerbehörde
- Tätigkeit als Umsatzsteuer-Bevollmächtigter des Unternehmens in GB.
- Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuererklärungen
- Erstellung und Einreichung von Intrastat-Meldungen. Bitte beachten Sie unseren Leitfaden über Intrastat und zusammenfassende Meldungen →
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