Umsatzsteuer und Bautätigkeiten

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Ausländische Unternehmen sollten sich bei Bauprojekten in Großbritannien (GB) so früh wie möglich bezüglich der Umsatzsteuer beraten lassen, idealerweise bereits vor Projektbeginn. Die Umsatzsteuerbehandlung von Bau- und Werkleistungen an nicht-beweglichen Gegenständen in GB ist unter Umständen kompliziert. Daher ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass die Beantragung einer Umsatzsteuernummer in GB rechtzeitig erfolgt.

Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der Beratung zu Bauprojekten in GB. Zu diesen Projekten zählen die Errichtung von Solarparks, Biogasanlagen, Recyclinganlagen, Geschäfts- und Industrie Immobilien, sowie die Erbringung damit zusammenhängender Werkleistungen.

Eine inkorrekte Umsatzsteuerbehandlung kann in GB sehr teuer werden und zu Schwierigkeiten in den Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens mit seinen Kunden führen. Die Steuerbehörde in GB ist dazu berechtigt, Zinsen und Strafzahlungen zu erheben, falls ein Unternehmen die Umsatzsteuergesetze in GB falsch anwendet. Die Höhe der Geldstrafe kann bis zu 100 % der Umsatzsteuer betragen, die nicht korrekt abgeführt wurde.

Wir unterstützen Unternehmen, damit sie von Anfang bei ihren Projekten in GB steuerlich alles richtig machen. In vielen Fällen bedeutet dies auch, dass wir die britische Umsatzsteuerregistrierung für das Unternehmen vorzunehmen.

Sollte ein Unternehmen sich nicht rechtzeitig angemeldet haben, können wir die Verhandlungen und die Verwaltung der Steueranmeldung mit den Behörden übernehmen, um ein möglichst schnelles und steuergünstiges Ergebnis zu erreichen.

Wir unterstützen Unternehmen bei Verhandlungen und Stellungnahmen sollte die Behörden den GB Umsatzsteuerstatus beanstanden.

Selbst wenn die erbrachten Bauleistungen keine Pflicht zur Umsatzsteuerregistrierung in GB mit sich bringen, kann ein Unternehmen trotzdem zur Umsatzsteuerregistrierung in GB verpflichtet sein. Dies ist der Fall falls ein Waren- oder Materialverkehr, einschließlich eigener Waren, von Deutschland nach GB vorliegt. Mehr hierzu können Sie nachlesen unter Umsatzsteuer und Warenverkehr aus Deutschland nach GB →.

Die meisten Unternehmen, die in GB Bautätigkeiten durchführen, müssen sich auch für das „Construction Industry Scheme“ (die Regelung für die Baubranche, auch als CIS bezeichnet) registrieren. Weitere Informationen dazu können Sie unter Regelung für die Baubranche (Construction Industry Scheme) → erhalten.

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