Nachfragen von der britischen Steuerbehörde
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Manchmal erhält ein Unternehmen Nachfragen von der britischen Steuerbehörde („HM Revenue & Customs (HMRC)“). Dies kann aufgrund von verschiedenen Gründen passieren:
Fragen zu einem Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung.
Unserer Erfahrung nach setzt sich die Steuerbehörde mit einem Unternehmen meist dann in Verbindung, wenn sie Nachfragen bei der Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Umsatzsteuer-ID in GB hat. Besonders häufig ist dies der Fall bei Anträgen, die durch nichtansässige Steuerpflichtige („Non-Established Taxable Persons (NETPs)“) oder durch Unternehmen, die an Bauprojekten in GB beteiligt sind, gestellt werden. Bitte beachten Sie auch unsere Leitfäden zur USt-Registrierung für nichtansässige Unternehmen → und Umsatzsteuer und Bautätigkeiten in GB →.
Wir nehmen diese Fragen voraus und sorgen dafür, dass ein Unternehmen diese von der Steuerbehörde verlangten Angaben bereits zusammenstellt, bevor die Nachfrage erfolgt. Dadurch wird das Verfahren der Umsatzsteuerregistrierung vereinfacht und sichergestellt, dass das Unternehmen seine britische Umsatzsteuer-ID so schnell wie möglich erhält.
Routinenachfragen zu Umsatzsteuererklärungen.
Die Steuerbehörde HMRC stellt häufig Nachfragen zu bereits eingereichten Umsatzsteuererklärungen. Die ist häufig der Fall, wenn:
- es sich um die erste durch ein Unternehmen eingereichte Umsatzsteuererklärung handelt,
- eine hohe Rückzahlung beantragt wird oder
- die in der Umsatzsteuererklärung angegebenen Zahlen sich von denen in früheren Umsatzsteuererklärungen unterscheiden.
Als Steuerbevollmächtigter eines Unternehmens, werden diese Nachfragen automatisch an uns weitergeleitet. Damit ist dafür gesorgt, dass wir das Verfahren effektiv durchführen und auf die Nachfragen der Steuerbehörde so schnell wie möglich reagieren können. Besonders wichtig ist dies in Fällen, in denen ein Unternehmen eine Rückzahlung von HMRC beantragt. Bitte beachten Sie auch unseren Leitfaden zu Umsatzsteuer-Bevollmächtigter.
Von der Steuerbehörde ausgestellte Bescheide oder verhängte Strafzahlungen.
Begründet sein können diese durch:
- verspätet eingereichte Umsatzsteuererklärungen,
- verspätete Zahlungen oder
- Fehler in der Umsatzsteuererklärung.
Manchmal entstehen diese Fehler aufgrund von Fehlberatungen oder weil das Unternehmen es versäumt hat, sich rechtzeitig bezüglich der britischen Umsatzsteuer beraten zu lassen.
Uns ist bekannt, dass die Steuerbehörde aktiv ausländische Unternehmen in den Fokus nimmt, die ihre Umsatzsteuerregistrierung in GB nicht rechtzeitig vorgenommen haben. Bitte beachten Sie auch unseren Leitfaden zur USt-Registrierung für nichtansässige Unternehmen →.
Durch die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen und der Steuerbehörde können wir das Veranlagungsverfahren so effektiv wie möglich durchführen. Wenn es auch nicht in jedem Fall möglich ist, Strafzahlungen zu umgehen, helfen wir dem Unternehmen dabei, diese durch Verhandlungen so weit wie möglich zu senken.
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