Transferpreisberatung

Der Transferpreis ist der Preis, zu dem Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen desselben Konzerns untereinander verkauft werden. Sollte die Gesellschaft nicht von den Transferpreisvorschriften ausgenommen sein, so können wir Sie mit unserem Leistungsangebot unterstützen:
  • Erstellen der Unterlagen zur Erfüllung der Transferpreisvorschriften oder Prüfung der vom Mandanten erstellten Unterlagen
  • Gewerbliche Unterstützung hinsichtlich der Transferpreisgrundsätze
  • Prüfung der bei effektiver Transferpreisgestaltung bestehenden Steuersparmöglichkeiten
  • Prüfung von Problemen mit dünner Kapitaldecke bei Darlehen unter verbundenen Parteien
Nach den britischen Vorschriften für die Körperschaftssteuer-Selbstveranlagung muss die Erklärung auf dem gesamten, unter den Fremdvergleichsgrundsatz ermittelten Gesellschaftsgewinn basieren. Die Transferpreisvorschriften legen der Gesellschaft auch eine Verpflichtung auf, Unterlagen über die Transferpreise zu führen, welche die Konditionen für Transaktionen zwischen verbundenen Parteien sowie Nachweise dafür enthalten, dass diese den Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen.
Die britische Steuerbehörde (HM Revenue & Customs (HMRC)) hat zu verstehen gegeben, dass derartige Unterlagen bereits bei Abgabe der Steuererklärung vorliegen sollten. Werden diese Regeln nicht eingehalten, läuft man Gefahr, doppelt besteuert und mit erheblichen Bußgeldern belegt zu werden.
Glücklicherweise sind kleine und mittlere Unternehmen von den grundlegenden Transferpreisvorschriften ausgenommen. Ein Unternehmen ist dann als kleines oder mittleres Unternehmen anzusehen, wenn die Mitarbeiterzahl nicht die für die betreffende Klasse geltende Obergrenze überschreitet und eine (oder beide) der in der folgenden Tabelle niedergelegten finanziellen Grenzen eingehalten werden. Handelt es sich bei dem Unternehmen um ein Konzernmitglied oder um ein verbundenes Unternehmen, so beziehen sich diese Grenzen auf die gesamte weltweite Gruppe, nicht bloß auf das UK Unternehmen. Die Gesamtbilanzsumme bezieht sich auf das Bruttovermögen vor Abzug jeglicher Verbindlichkeiten.
Maximale Mitarbeiterzahl
Keine Überschreitung der Obergrenzen:
Jahresumsatz Gesamtbilanzsumme
Kleine Unternehmen 50 10 Millionen € 10 Millionen €
Mittlere Unternehmen 250 50 Millionen € 43 Millionen €

Ihre Experten:

Christine Turner

Geschäftsführerin

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