Überblick über das Job Support Scheme Open – Kurzarbeit Maßnahme in UK

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Überblick

Am 22. Oktober 2020, hat die UK Regierung wesentliche Änderungen zum neuen Job Support Scheme angekündigt. Es handelt sich um einen Zuschuss für Arbeitgeber für Löhne, der die bisherige Furlough Maßnahme ab 1. November 2020 ersetzt.

Die gute Neuigkeiten sind, dass das Ausmaß der Subvention durch HM Revenue & Customs (HMRC) erweitert wird.

Das Programm wird jetzt “Job Support Scheme Open” genannt – d.h. für Unternehmen die nicht zwingend wegen COVID-19 Maßnahmen schließen müssen.

So funktioniert die Subvention

    • Mitarbeiter müssen mindestens 20% der gewöhnlichen Arbeitsstunden arbeiten
    • Das Unternehmen bezahlt die Mitarbeiter für die geleistete Arbeitszeit
    • Für jede Stunde, die der Mitarbeiter nicht arbeitet, erhält der Mitarbeiter insgesamt zwei Drittel des üblichen Stundenlohns, bis zu einer Obergrenze
    • Die Subvention beträgt 61,67% der nicht gearbeiteten Stunden, gedeckelt bei 1.541,75£ pro Monat pro Mitarbeiter
    • Arbeitgeber zahlen 5% der nicht gearbeiteten Stunden, gedeckelt bei 125£ pro Monat pro Mitarbeiter, zzgl. Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitgeber-Rentenversicherungsbeiträge
    • Arbeitgeber können die Löhne über die 5% hinaus aufstocken, wenn gewünscht

Anspruchsvoraussetzungen

    • Das Programm wird am 1. November 2020 eröffnet und läuft für 6 Monate
    • Die Subvention kann ab Dezember 2020 beantragt werden
    • Subventionszahlungen erfolgen nachträglich
    • Arbeitgeber benötigen ein UK Bankkonto und müssen im UK als Arbeitgeber angemeldet sein.
    • Der Arbeitgeber muss zuvor das Coronavirus Job Retention Scheme nicht verwendet haben
    • Mitarbeiter müssen bisher nicht zuvor beurlaubt gewesen sein
    • Mitarbeiter müssen am oder vor dem 23. September 2020 auf der PAYE Gehaltsliste eines Arbeitgebers stehen
    • Mitarbeiter können das System bei- und austreten und müssen nicht jeden Monat nach dem gleichen Muster arbeiten. Jeder Kurzarbeitszeitraum muss jedoch einen Mindestzeitraum von 7 Tagen umfassen
    • Mitarbeiter können während des Zeitraums, in dem der Arbeitgeber die Subvention für diesen Mitarbeiter beantragt, nicht entlassen werden
    • Die Kurzarbeitszeitregelung muss mit den Mitarbeitern schriftlich vereinbart werden

Unsere Dienstleistungen bezüglich Kurzarbeit

  • Berechnung des üblichen Stundenlohns
  • Berechnung Gehalt, Subvention, Arbeitgeberbeitrag, Sozialversicherungs- und Rentenbeiträge
  • Vorbereitung und Abgabe des Antrages auf die Subvention
  • Mustervereinbarung für die Mitarbeiter

Ihre Ansprechperson:

Christine Turner

Geschäftsführerin

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