Companies House Late Filing Penalties

Leistungen > Jahresabschluss & Körperschaftssteuer > Companies House late filing penalties
UK Gesellschaften und LLPs müssen die Statutory Accounts innerhalb von neun Monaten nach dem Jahresabschlussstichtag beim Companies House abführen.

Konsequenzen der Versäumnis der Vorlagefrist

Wenn diese Dokumente nicht fristgemäß vorgelegt werden, kann das Companies House, das das Register führt, Sie in Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft belangen. Dies ist eine Straftat, und im Falle einer Verurteilung kann das Gericht für jedes Vergehen Geldstrafen (Companies House Late Filing Penalties) von bis zu 5.000 Pfund Sterling gegen Verwaltungsratsmitglieder verhängen. Außerdem gibt es eine davon unabhängige Geldbuße, die bei zu später Einreichung des Abschlusses automatisch gegen die Gesellschaft verhängt wird. Darüber hinaus kann der Registerführer Maßnahmen ergreifen, um die Gesellschaft aus dem Register zu löschen. Die verspätete Vorlage der Statutory Accounts wird mit folgenden Geldbußen geahndet:

Zeitraum der Fristüberschreitung Geldbuße
weniger als ein Monat 150£
über einen Monat, aber nicht mehr als drei Monate 375£
mehr als drei Monate, aber nicht mehr als sechs Monate 750£
mehr als sechs Monate 1.500£

Ihre Experten:

Martin Briggs

Senoir Accountant

Christine Turner

Geschäftsführerin

Jan Nash

Senior Accountant

Kommen Sie mit uns ins Gespräch

Sie haben Fragen zu Companies House Late Filing Penalties oder einem anderen Thema?