Companies House Late Filing Penalties
Leistungen > Jahresabschluss & Körperschaftssteuer > Companies House late filing penaltiesUK Gesellschaften und LLPs müssen die Statutory Accounts innerhalb von neun Monaten nach dem Jahresabschlussstichtag beim Companies House abführen.
Konsequenzen der Versäumnis der Vorlagefrist
Wenn diese Dokumente nicht fristgemäß vorgelegt werden, kann das Companies House, das das Register führt, Sie in Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Verwaltungsrats der Gesellschaft belangen. Dies ist eine Straftat, und im Falle einer Verurteilung kann das Gericht für jedes Vergehen Geldstrafen (Companies House Late Filing Penalties) von bis zu 5.000 Pfund Sterling gegen Verwaltungsratsmitglieder verhängen. Außerdem gibt es eine davon unabhängige Geldbuße, die bei zu später Einreichung des Abschlusses automatisch gegen die Gesellschaft verhängt wird. Darüber hinaus kann der Registerführer Maßnahmen ergreifen, um die Gesellschaft aus dem Register zu löschen. Die verspätete Vorlage der Statutory Accounts wird mit folgenden Geldbußen geahndet:
Zeitraum der Fristüberschreitung | Geldbuße |
weniger als ein Monat | 150£ |
über einen Monat, aber nicht mehr als drei Monate | 375£ |
mehr als drei Monate, aber nicht mehr als sechs Monate | 750£ |
mehr als sechs Monate | 1.500£ |
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