Jahresabschluss & Körperschaftssteuer

Körperschaftssteuer (Corporation Tax)

Alle britischen Gesellschaften und Betriebsstätten sind verpflichtet, die Corporation Tax Return innerhalb von 12 Monaten nach Jahresende abzuführen. Der Körperschaftssteuersatz für alle Unternehmen ist 19%. Unsere Leistungen bezüglich der Körperschaftssteuer umfassen:

  • Fertigung und Einreichung der Körperschaftssteuererklärung (Corporation Tax Return) beim HM Revenue & Customs
  • Beratung bezüglich der Höhe und des Fälligkeitsdatums der Körperschaftssteuerzahlungen
  • Beratung zu Transfer Preis
  • Beratung zu UK versteuerbare Gewinne für UK Betriebsstätten

Zahlungsfristen für die Corporation Tax UK

Unternehmen, die als klein gelten

Die Frist für Unternehmen, deren Gewinne unterhalb der Schwelle von £1.500.000 oder dem jeweiligen Höchstbetrag für Unternehmensverbünde liegen, ist die Unternehmenssteuer 9 Monate und 1 Tag nach Ende des Geschäftsjahres fällig. Endet das Geschäftsjahr am 31. Dezember, so wird die Unternehmenssteuer am 1. Oktober des folgenden Jahres fällig, wobei das Fälligkeitsdatum abweichen kann, wenn das Jahresende nicht für eine 12-Monats-Periode gilt.

Unternehmen, die als groß gelten

Gesellschaften mit einem Jahresgewinn von mehr als £1,5 Million haben die Körperschaftssteuern in vier vierteljährlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist sechs Monate nach dem Anfang des betreffenden Wirtschaftsjahres fällig und die restlichen Raten folgen dann vierteljährlich. Wo die Gesellschaft Teil einer Unternehmensgruppe ist, wird der Grenzbetrag von £1,5 Million durch die Anzahl der weltweit verbundenen Gesellschaften verteilt. Dies ergibt dann die Grenzsumme für die britische Gesellschaft für vierteljährliche Ratenzahlungen. Zum Beispiel, wo es 10 weltweite verbundene Gesellschaften in der Unternehmungsgruppe gibt, ist die Grenzsumme für Ratenzahlungen ein Jahresgewinn von £150,000.

Die zu zahlende Unternehmenssteuer wird in quartalsweisen Raten basierend auf der Steuerschätzung des Unternehmens für das laufende Jahr. Für eine zwölfmonatige Rechnungsperiode zahlt ein Unternehmen Steuern in vier Raten, wobei die erste Rate im siebten Monat der Periode beginnt. Die Zahlungszeitpunkte der Raten errechnen sich wie folgt:

Rate Zu Zahlen Monat
1 6 Monate und 13 Tage ab Start der Rechnungsperiode 7
2 3 Monate nach der ersten Zahlung 10
3 3 Monate nach der zweiten Zahlung 13
4 3 Monate und 14 Tage ab Ende der Rechnungsperiode 16

Sollte die Rechnungsperiode weniger als 12 Monate betragen, so werden die Raten anders berechnet. Ein Unternehmen fällt nicht unter die Regelung der quartalsweisen Zahlung, wenn:

  • Die Steuerverbindlichkeiten weniger als £10.000 betragen, oder
  • Die steuerbaren Gewinne der Rechnungsperiode weniger als £10 Millionen betragen und das Unternehmen in den vorhergehenden 12 Monaten nicht unter die Regelung zur quartalsweisen Zahlung gefallen ist.

Die Obergrenze und die £10 Millionen werden proportional entsprechend der Anzahl der verbundenen Unternehmen, die am Ende der vorhergehenden Rechnungsperiode existiert haben, reduziert. Sofern es keine vorhergehende Rechnungsperiode gibt, wird die Anzahl der verbundenen Unternehmen am Anfang der laufenden Periode genommen.

Der Fälligkeitstermin für Körperschaftssteuern hängt von der Höhe der Gewinne der Gesellschaft ab. Für Gesellschaften mit einem versteuerbaren Jahresgewinn von £1,5 Million oder weniger sind zwei wesentliche Termine zu beachten:

  • Neun Monate nach Abschluss des Finanzjahres hat die Gesellschaft die Körperschaftssteuern abzuführen.
  • Zwölf Monate nach Abschluss des Wirtschaftsjahres muss die Gesellschaft ihre abgeschlossene Steuererklärung zusammen mit den Abschlussberichten und Steuerberechnungen einreichen.

Gesellschaften mit einem Jahresgewinn von mehr als £1,5 Million haben die Körperschaftssteuern in vier vierteljährlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist sechs Monate nach dem Anfang des betreffenden Wirtschaftsjahres fällig und die restlichen Raten folgen dann vierteljährlich. Wo die Gesellschaft Teil einer Unternehmensgruppe ist, wird der Grenzbetrag von £1,5 Million durch die Anzahl der weltweit verbundenen Gesellschaften verteilt. Dies ergibt dann die Grenzsumme für die britische Gesellschaft für vierteljährliche Ratenzahlungen. Zum Beispiel, wo es 10 weltweite verbundene Gesellschaften in der Unternehmungsgruppe gibt, ist die Grenzsumme für Ratenzahlungen ein Jahresgewinn von £150,000. Ab April 2011 hat HM Revenue & Customs neue Rechtsvorschriften eingeführt, welche Unternehmen dazu verpflichtet, die Körperschaftsteuererklärungen, sowie die Körperschaftsteuerberechnungen und die damit verbundenen gesetzlichen Jahresabschlüsse in ein bestimmtes, elektronisches, Computer lesbaren Form, iXBRL, einzureichen.

Jahresabschlussbericht (Statutory Accounts)

Unsere Dienstleistungen bzgl. Statutory Accounts umfassen:

  • Vorbereitung und Abgabe der Statutory Accounts
  • Vorbereitung und Abgabe der abbreviated accounts
Alle britischen Limited Gesellschaften und Limited Liability Partnerships („LLP“) sind verpflichtet ihren Jahresabschlussbericht (Statutory Accounts) in der vorgeschriebenen Form zu erstellen.
Dieser Bericht muss bei Companies House eingereicht werden. Der Abgabetermin für eine Private Limited Company ist 9 Monate nach dem Jahresabschluss. Dieser Termin kann aber im ersten Jahr nach Gründung anders sein, abhängig vom Gründungsdatum und Jahresabschlusstermin. In folgenden Jahren gilt aber die 9 Monatsregel. Wo die Gesellschaft klein bis mittelgroß ist, können verkürzte Berichte (Abbreviated Accounts) beim Handelsregister eingereicht werden. Ferner gibt es für kleine Gesellschaften eine Befreiung von der Verpflichtung eine Jahresabschlussprüfung ( Statutory Audit) abzustatten. Eine kleine Gesellschaft ist eine mit einem Umsatz unter £6,5 Million, einer Bilanzsumme unter £3.26 Million und einer Anzahl der Beschäftigten unter 50. Bei verspäteter Abgabe werden Verspätungszuschläge (Companies House late filing penalty) automatisch erhoben und in Fällen wo die gesetzliche Vorschriften nicht befolgt werden, kann die Gesellschaft gelöscht werden.

Ruhende Gesellschaften (“Dormant Company”)

Eine Gesellschaft, die in Deutschland (z.B. durch eine Niederlassung) aktiv ist, ist auch aktiv im Sinne der britischen Jahresabschlussvorschriften und muss deshalb den Jahresabschluss beim Companies House vorlegen.

Kann das Companies House eine Gesellschaft löschen?

Ja, und zwar, wenn sie weder geschäftlich tätig, noch in Betrieb ist. Das Companies House kann zum Beispiel in folgenden Fällen zu der Auffassung gelangen, dass dies der Fall ist:

  • Wenn Unterlagen (wie z.B. der Jahresabschluss oder der jährliche Statusbericht) die dem Companies House hätten zugeschickt werden müssen, nicht eingegangen sind.
  • Wenn an den eingetragenen Sitz der Gesellschaft geschickte Post als unzustellbar an den Absender zurückgeschickt wird.

Wenn das Companies House davon überzeugt ist, dass die Gesellschaft weder geschäftlich tätig, noch in Betrieb ist, wird in der London Gazette die Mitteilung veröffentlicht, dass der Führer des Gesellschaftsregisters die Gesellschaft im Register zu löschen beabsichtigt. Eine Kopie dieser Mitteilung wird zu den öffentlichen Akten für die Gesellschaft genommen. Wenn der Registerführer keine dem entgegenstehenden Gründe sieht, löscht er die Gesellschaft frühestens drei Monate nach dem Tag der Mitteilung. Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt nach Veröffentlichung einer weiteren diesbezüglichen Mitteilung in der Gazette. Das am Tag der Auflösung bestehende Vermögen der aufgelösten Gesellschaft ist Heimfallsgut („bona vacantia“). Das heißt, dass es an die Krone fällt. Das Bankkonto der Gesellschaft wird beschlagnahmt und jegliche Kontoguthaben werden an die Krone weitergeleitet.
COMPANIES HOUSE LATE FILING PENALTIES →
COMPANIES HOUSE ANNUAL RETURN →

Ihre Experten:

Martin Briggs

Senior Accountant

Christine Turner

Geschäftsführerin

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