CIS Einzelunternehmer

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Überblick

Alle General- und Subunternehmer in der Bauindustrie sind verpflichtet, eine CIS-Registrierung zu beantragen, wenn sie im Vereinigten Königreich tätig werden.

Es spielt keine Rolle, ob der Auftraggeber ebenfalls ein in Deutschland ansässiges Unternehmen ist. Wesentlich ist nur, dass die Bauleistungen im Vereinigten Königreich unternommen werden.

CIS für Subunternehmer

Es gibt zwei Möglichkeiten der Registrierung für Subunternehmer:

  1. Eine “Paid under Deduction” Registrierung.Für diese Registrierung gibt es keine bestimmten Voraussetzungen hinsichtlich Größe oder Umsatz des Unternehmens.Der Auftraggeber ist verpflichtet einen Standardeinbehalt in Höhe von 20% der Zahlungen vorzunehmen und an die britische Steuerbehörde abzuführen.
  1. Eine “Paid Gross” Registrierung, bei welcher der Auftraggeber keine Einbehalte vornehmen muss.Es müssen bei der Beantragung dieser Registrierung zahlreiche Nachweise und Bescheinigungen eingereicht und gewisse Umsatz- bzw. Rohertragsgrößen (Umsatzerlöse minus Materialaufwand) überschritten werden. Die zu überschreitenden Rohertragsgrößen sind abhängig von der Rechtsform des Unternehmens, der Anzahl der Geschäftsführer bzw. Gesellschafter.Ohne eine CIS Registrierung werden Subunternehmer unter Standardeinbehalt von 30% bezahlt.Normalerweise ist es ausländischen Unternehmen möglich direkt den „Bruttovergütungs-Status“ bei HM Revenue & Customs zu beantragen. Handelt es sich jedoch um Einzelhändler sieht die Situation etwas anders aus! Sehen Sie hierzu bitte den Abschnitt „Registriegung ausländischer Einzelunternehmer“.Bei Limited Gesellschaften sind die Einbehalte als eine Vorzahlung von Körperschaftssteuer zu betrachten.  Für Einzelunternehmer sind die Einbehälte eine Vorzahlung von Einkommenssteuern.

CIS für Auftraggeber (“Contractors”)

  1. Auftraggeber müssen die Registrierung alle Subunternehmer bei HM Revenue & Customs (“HMRC”), die UK Finanzbehörde, überprüfen. Beim Verifikations-Prozess überprüft der Auftraggeber, ob er die Zahlungen an den Subunternehmer mit dem Standardeinbehalt in Höhe von 20% oder ohne Einbehalte vornehmen muss.
  2. Bei Subunternehmern, die Einzelunternehmer sind, muß der Auftraggeber überprüfen, ob eventuell eine Scheinselbständigkeit vorliegt.Wenn ja sind die Subunternehmer als Angestellten zu bezahlen über das PAYE, also Lohnsteuersystem.
  1. Die Einbehalte sind bis zum 19. des folgenden Steuermonats an HMRC abzuführen.  Ein Steurmonat läuft von 6. eines Monats bis zum 5. des Folgemonats.
  2. Nimmt der Auftraggeber Abzüge (20% oder 30%) vor, ist dieser verpflichtet einen Nachweis, ein so genanntes „Payment statement“, über die Zahlungen und Einbehalte zu erstellen und dem Subunternehmer jeden Monat zukommen zu lassen.
  3. Auftraggeber müssen monatlich eine Erklärung über alle Zahlungen, die entweder mit oder ohne Einbehalte vorgenommen wurden, erstellen. Sollten in einem Steuermonat keine Zahlungen an Subunternehmer fließen, muss eine Null-Meldung erstellt werden. Werden die monatlichen Erklärungen zu spät abgeben, verhängt HMRC Geldstrafen.
  4. Sollte der Auftraggeber auch als Subunternehmer agieren, kann die britische Steuerbehörde  bei wiederholt verspäteter Abgabe der monatlichen Erklärung den Status des Auftraggebers als Subunternehmer von „paid gross“ zu „paid under deductions“ ändern.

Registrierung ausländischer Einzelunternehmer

Ein ausländischer Einzelunternehmer muss sich, bevor er sich für CIS bei HMRC registrieren kann, vorab erst als „Sole Trader“ (Einzelhändler) bei HMRC registrieren. Die Registrierung als „Sole Trader“ im UK läuft wie folgt ab:

  • Einholung einer „National Insurance“-Nummer, da diese für den nächsten Schritt benötigt wird
  • Registrierung als „Sole Trader“ bei HMRC
  • Anschließend die Registrierung für CIS bei HMRC
  • Jährliche Einrreichung von Steuererklärungen, umso CIS-Abzüge, welche zuvor abgezogen wurde, zurückzufordern

Das Deutsch-Britische-Doppelbesteuerungsabkommen (um sicherzustellen dass die selben Einkünfte nicht von zwei Staaten „doppelt“-besteuert werden) greift nicht automatisch in Großbritannien. Bedeutet, um eine „Doppelbesteuerung“ Ihrer Einküfte im UK zu verhindern, müssen Sie eine Einkommens-Steuererklärung im UK abgeben. Das britische Steuerjahr  beginnt am 6.April eines Jahres und endet am 6.April des folge Jahres. Da die Steuererklärung natürlich erst mit Ende eines Steuerjahres eingereicht werden kann, um so die bereits gezahlten Beträge zurückzufordern,  wird es zu Verzögerungen bei der Rückerstattung der zuvor gezahlten „CIS-Steuern“(welche im Vorfeld von dem Auftraggeber des Subunternehmers einbehalten wurden) kommen.

Zusätzlich müssen Einzelhändler ein „A1-Certificat“ aus Deutschland vorlegen, umso zu  belegen, dass Sie in Deutschland Sozialabgaben abführen und somit von den Sozialabgaben im UK befreit sind (National Insurance).

Cashflow Auswirkungen

Sofern der Subunternehmer selbst auch ein Auftraggeber ist, also Subunternehmer für das Projekt mit der Durchführung bestimmter Arbeiten beauftragt, kann die Auswirkung auf den Cashflow erheblich sein und sogar zur Insolvenz führen.  Das ist besonders dann der Fall, wenn der Subunternehmer den Status „paid gross“ hat.  Es kann eine Situation eintreten, in der ein Unternehmen mehr Geld an einen Subunternehmer auszahlen muss, als es selbst vom Kunden erhalten hat.

Unternehmen sollen bei der CIS Anmeldung nicht zögern.

Unsere Diensleistungen bezüglich CIS umfassen:

  • Anmeldung bei HMRC zur CIS
  • Verifikation von Subunternehmer
  • Beratung bezüglich Scheinselbständigkeit
  • Unterstützung bei der Zahlung von Einbehalte (monatliche Hinweisung der zu zahlende Einbehalte)
  • Vorbereitung der monatlichen Payment Statements für Subunternehmer
  • Vorbereitung der monatlichen Erklärung für HMRC

Ihre Experten:

Christine Turner

Geschäftsführerin

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