CIS Auftragnehmer (Subcontractors)

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Überblick

Alle General- und Subunternehmer in der Bauindustrie sind verpflichtet, eine CIS-Registrierung zu beantragen, wenn sie im Großbritannien tätig werden.

Es spielt keine Rolle, ob der Auftragnehmer, bekannt als „Subcontractor“ ein in Deutschland ansässiges Unternehmen ist. Wesentlich ist nur, dass die Bauleistungen in Großbritannien unternommen werden.

Es spielt außerdem keine Rolle, ob der Auftraggeber ebenfalls ein in Deutschland ansässiges Unternehmen ist. Wenn der Auftraggeber für CIS als „Contractor“ angemeldet ist, ist der Auftraggeber verpflichtet Zahlungen an Lieferanten unter das CIS abzuwickeln.

Subunternehmer: CIS Subcontractor Registration

Es gibt zwei Möglichkeiten der Registrierung für Subunternehmer:

  1. Eine “Paid under Deduction” Registrierung.

    Für diese Registrierung gibt es keine bestimmten Voraussetzungen hinsichtlich Größe oder Umsatz des Unternehmens.Der Auftraggeber ist verpflichtet einen Standardeinbehalt in Höhe von 20% der Zahlungen vorzunehmen und an die britische Steuerbehörde abzuführen. 

    Ausländische Unternehmen können eine Erstattung der CIS Abzüge erhalten. Eine CIS Anmeldung als Subcontractor ist aber zwingend erforderlich, um eine Erstattung zu ermöglichen.

  1. Eine “Paid Gross” Registrierung, bei welcher der Auftraggeber keine Einbehalte vornehmen muss.Es müssen bei der Beantragung dieser Registrierung zahlreiche Nachweise und Bescheinigungen eingereicht und gewisse Umsatz- bzw. Rohertragsgrößen (Umsatzerlöse minus Materialaufwand) überschritten werden. Die zu überschreitenden Rohertragsgrößen sind abhängig von der Rechtsform des Unternehmens, der Anzahl der Geschäftsführer bzw. Gesellschafter.
  1. Ohne eine CIS Registrierung werden Subunternehmer unter Standardeinbehalt von 30% bezahlt.Ausländische Auftragnehmer müssen sich zwar bei der Behörde anmelden, können aber mit der Erteilung des Brutto-Status rechnen.Eine Erstattung der CIS Abzüge von der Behörde ist möglich – eine „Paid Gross“ Anmeldung muss aber erst durchgeführt werden.

Ohne eine CIS Subcontractor Anmeldung leistet die Behörde keine Erstattung der Abzüge!!

Cashflow Auswirkungen

Es ist sehr wichtig, dass Unternehmen so bald wie möglich, nachdem sie einen Auftrag in Großbritannien erhalten haben, den Status „paid gross“ (Bruttobezahlung) beantragen.  Das Antragsverfahren dauert 6-8 Wochen ab der Antragseinreichung bei der britischen Steuerbehörde „HM Revenue & Customs“.

Entscheidend dafür, ob ein Abzug erfolgt, ist der Status des Subunternehmers zum Zeitpunkt der Zahlung.  Da bei Bauprojekten gewöhnlich Abschlagszahlungen je nach Stand der abgeschlossenen Arbeiten erfolgen, werden wahrscheinlich für mindestens eine Zahlung Abzüge gemäß CIS fällig.

Der Abzug kann von der Steuerbehörde, HM Revenue & Customs, zurückgefordert werden, sobald der Subunternehmer für CIS registriert ist.  Allerdings benötigt die Steuerbehörde 6-8 Wochen zur Bearbeitung der Zahlung.

Da die meisten Bauprojekte keinen Spielraum von 20 % haben, wird sich dies auf den Cashflow auswirken.

Sofern der Subunternehmer selbst auch ein Auftragnehmer ist, also Subunternehmer für das Projekt mit der Durchführung bestimmter Arbeiten beauftragt, kann die Auswirkung auf den Cashflow erheblich sein und sogar zur Insolvenz führen.  Das ist besonders dann der Fall, wenn der Subunternehmer den Status „paid gross“ hat.  Es kann eine Situation eintreten, in der ein Unternehmen mehr Geld an einen Subunternehmer auszahlen muss, als es selbst vom Kunden erhalten hat.

Unternehmen sollen bei der CIS Anmeldung nicht zögern.

Unsere Diensleistungen bezüglich CIS umfassen:

  • Anmeldung bei HMRC zur CIS
  • Einholung einer Erstattung der CIS Abzüge

Ihre Experten:

Christine Turner

Geschäftsführerin

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