CIS Auftraggeber (Contractors)

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Überblick

Alle General- und Subunternehmer in der Bauindustrie sind verpflichtet, eine CIS-Registrierung zu beantragen, wenn sie im Vereinigten Königreich tätig werden.

Es spielt keine Rolle, ob der Auftraggeber, bekannt als „Contractor“ ein in Deutschland ansässiges Unternehmen ist. Wesentlich ist nur, dass die Bauleistungen im Vereinigten Königreich unternommen werden.

Auftraggeber (“Contractors”) CIS Anmeldung

  1. Auftraggeber müssen die Registrierung alle Subunternehmer bei HM Revenue & Customs (“HMRC”), die UK Finanzbehörde, überprüfen. Beim Verifikations-Prozess überprüft der Auftraggeber, ob er die Zahlungen an den Subunternehmer mit dem Standardeinbehalt in Höhe von 20% oder ohne Einbehalte vornehmen muss.
  2. Bei Subunternehmern, die Einzelunternehmer sind, muß der Auftraggeber überprüfen, ob eventuell eine Scheinselbständigkeit vorliegt.Wenn ja sind die Subunternehmer als Angestellten zu bezahlen über das PAYE, also Lohnsteuersystem.
  1. Die Einbehalte sind bis zum 19. des folgenden Steuermonats an HMRC abzuführen.  Ein Steurmonat läuft von 6. eines Monats bis zum 5. des Folgemonats.
  2. Nimmt der Auftraggeber Abzüge (20% oder 30%) vor, ist dieser verpflichtet einen Nachweis, ein so genanntes „Payment statement“, über die Zahlungen und Einbehalte zu erstellen und dem Subunternehmer jeden Monat zukommen zu lassen.
  3. Auftraggeber müssen monatlich eine Erklärung über alle Zahlungen, die entweder mit oder ohne Einbehalte vorgenommen wurden, erstellen. Sollten in einem Steuermonat keine Zahlungen an Subunternehmer fließen, muss eine Null-Meldung erstellt werden. Werden die monatlichen Erklärungen zu spät abgeben, verhängt HMRC Geldstrafen.
  4. Sollte der Auftraggeber auch als Subunternehmer agieren, kann die britische Steuerbehörde  bei wiederholt verspäteter Abgabe der monatlichen Erklärung den Status des Auftraggebers als Subunternehmer von „paid gross“ zu „paid under deductions“ ändern.

Cashflow Auswirkungen

Es ist sehr wichtig, dass Unternehmen so bald wie möglich, nachdem sie einen Auftrag im Vereinigten Königreich erhalten haben, den Status „paid gross“ (Bruttobezahlung) beantragen.  Das Antragsverfahren dauert 6-8 Wochen ab der Antragseinreichung bei der britischen Steuerbehörde „HM Revenue & Customs“.

Entscheidend dafür, ob ein Abzug erfolgt, ist der Status des Subunternehmers zum Zeitpunkt der Zahlung.  Da bei Bauprojekten gewöhnlich Abschlagszahlungen je nach Stand der abgeschlossenen Arbeiten erfolgen, werden wahrscheinlich für mindestens eine Zahlung Abzüge gemäß CIS fällig.

Der Abzug kann von der Steuerbehörde, HM Revenue & Customs, zurückgefordert werden, sobald der Subunternehmer für CIS registriert ist.  Allerdings benötigt die Steuerbehörde 6-8 Wochen zur Bearbeitung der Zahlung.  Da die meisten Bauprojekte keinen Spielraum von 20 % haben, wird sich dies auf den Cashflow auswirken.

Sofern der Subunternehmer selbst auch ein Auftragnehmer ist, also Subunternehmer für das Projekt mit der Durchführung bestimmter Arbeiten beauftragt, kann die Auswirkung auf den Cashflow erheblich sein und sogar zur Insolvenz führen.  Das ist besonders dann der Fall, wenn der Subunternehmer den Status „paid gross“ hat.  Es kann eine Situation eintreten, in der ein Unternehmen mehr Geld an einen Subunternehmer auszahlen muss, als es selbst vom Kunden erhalten hat.

Unternehmen sollen bei der CIS Anmeldung nicht zögern.

Unsere Diensleistungen bezüglich CIS umfassen:

  • Anmeldung bei HMRC zur CIS
  • Verifikation von Subunternehmer
  • Beratung bezüglich Scheinselbständigkeit
  • Unterstützung bei der Zahlung von Einbehalte (monatliche Hinweisung der zu zahlende Einbehalte)
  • Vorbereitung der monatlichen Payment Statements für Subunternehmer
  • Vorbereitung der monatlichen Erklärung für HMRC.

Ihre Experten:

Christine Turner

Geschäftsführerin

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