Online-Händler – VAT- und Zollregelungen ab 1. Januar 2021
Am 1. Januar 2021 hat die UK den Europäischer Binnenmarkt und die Zollunion der EU verlassen.
Am 1. Januar 2021 wurde außerdem eine Reihe von weiteren Maßnahmen eingeführt, die speziell Online-Händler betreffen. Im Rahmen des Mehrwertsteuer-Pakets für den elektronischen Handel werden in der gesamten EU am 1. Juli 2021 ähnliche Maßnahmen in Kraft treten – die EU hat die Umsetzung auf dieses Datum aufgeschoben.
Das Mehrwertsteuer-Paket für den elektronischen Handel wird in der gesamten EU eingeführt, um MwSt-Betrug im elektronischen Handel zu bekämpfen. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission kostet E-Commerce-VAT-Hinterziehung die EU 5 Milliarden € pro Jahr – es wird erwartet, dass dies 2021 auf 7 Milliarden € ansteigen wird. Zweck der Maßnahmen ist es, diesem Betrug dadurch entgegenzuwirken, dass Online-Marktplätze (Online Market Places – OMPs) für die Meldung der lokalen VAT verantwortlich gemacht werden.
Die Versendungslieferungs-Regeln gelten nicht mehr
Ab 1. Januar 2021 gelten Versendungslieferungs-Regelungen im UK nicht mehr. EU-Versendungslieferschwellen gelten für an UK Kunden getätigte Versendungslieferungen nicht mehr.
Demzufolge werden Online-Verkäufer sich für UK VAT anmelden und UK VAT auf Versendungslieferungen berechnen müssen, und zwar unabhängig vom Wert der Umsätze. Es gibt keine Registrierungsschwelle – eine Registrierung ist sofort erforderlich.
Wenn Verkäufe an UK Kunden über einen OMP getätigt werden, kann der OMP die VAT anstelle des Online Händlers berechnen (siehe unten).
Handlungsempfehlung:
- Versendungsverkäufer müssen sich mit Wirkung vom 1. Januar 2021 für UK VAT registrieren
Importe ins UK ab 1. Januar 2021
Low Value Consignment Relief (LVCR) (Mehrwertsteuerbefreiung für Waren mit geringem Wert) gilt ab 1. Januar 2021 nicht mehr. Importe in Höhe von weniger als 15 GBP konnten mit Hilfe von LVCR ohne Mehrwertsteuer stattfinden. Im Rahmen des Mehrwertsteuer-Pakets für den elektronischen Handel wird die derzeitige EU-Obergrenze von 22 € am 1. Juli 2021 abgeschafft.
Ab dem 1. Januar 2021 sind alle Importe ins UK VAT-pflichtig. Ob Import-VAT erhoben wird und wie VAT auf einen Verkauf an einen Kunden berechnet wird, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab :
- Wo sich die Waren zum Zeitpunkt des Verkaufs befinden
- Ob der Warensendungswert mehr als 135 GBP beträgt
- Ob der Verkauf über einen OMP abgewickelt wurde
- Ob es sich bei dem Verkauf um einen B2C (Unternehmen an Kunden) oder B2B (Unternehmen an Unternehmen) Verkauf handelt
Waren, die sich ab dem 1. Januar 2021 zum Zeitpunkt des Verkaufs außerhalb des UK befinden
Warensendungen bis 135 GBP
UK VAT wird an der Verkaufsstelle berechnet, d.h. an der Kasse. Dies wird als ‚supply VAT‘ (VAT bei Umsatz) bezeichnet. Es wird keine Import-VAT geben.
Wenn der Verkauf nicht über einen OMP abgewickelt wird:
- muss das Unternehmen die Supply VAT melden und bezahlen
- muss das Unternehmen eine UK VAT-Registrierung haben
- eine Steuerrechnung muss Waren, die sich im Transit befinden, beigefügt werden – dadurch werden Grenzkontrollen ermöglicht
Wenn der Verkauf über einen OMP abgewickelt wird, berechnet der OMP die VAT an der Verkaufsstelle.
Wenn ein Verkäufer über OMPs nur Waren verkauft, die aus Lieferungen bis 135 GBP bestehen:
- wird er keine UK VAT-Registrierung benötigen
- wird er eine GB EORI-Nummer benötigen, um vereinfachte UK-Zollerklärungen ausfüllen zu können
Bitte beachten: Es ist möglich, eine GB EORI-Nummer ohne VAT-Registrierung zu erhalten.
Warensendungen über 135 GBP
Es gelten die normalen Zollverfahren und VAT-Regeln. Ab 1. Januar 2021 sind für ins UK importierte Waren Zollerklärungen erforderlich (sofort oder ggf. aufgeschoben), und die Waren u.U. zollpflichtig sein werden.
VAT registrierte Unternehmen können ‚Postponed VAT Accounting‘ (aufgeschobene VAT Meldung und Zahlung) anwenden, statt die Import-VAT bei der Zollabfertigung zu bezahlen und dann später geltend zu machen. Nähere Angaben finden Sie in unserem allgemeinen Brexit-Leitfaden.
Der Verkauf an den Kunden unterliegt der normalen UK VAT. Es ist erforderlich, dass der Händler eine UK VAT-Registrierung hat.
Handlungsempfehlung :
- Bestimmen Sie, wie Sie den Lieferwert von Waren, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs außerhalb des UK befinden, bestimmen werden
- Stellen Sie fest, ob Ihre Verkäufe über einen OMP abgewickelt werden
- Unternehmen Sie die notwendigen Schritte, je nach Lieferwert der Waren
Was geschieht bei B2B Verkäufen ?
Bei B2B Umsätzen von bis zu 135 GBP wird das Reverse-Charge-Verfahren angewendet, wobei die Steuerschuld an den Leistungsempfänger übergeht, vorausgesetzt es wird eine gültige UK VAT-Nummer zur Verfügung gestellt.
B2B Umsätze von über 135 GBP unterliegen den normalen Zoll- und VAT-Regeln. Es wird festgelegt müssen werden, wer die Waren ins UK importiert – dies wird durch die INCOTERMS (internationale Handelsbedingungen der ICC) bestimmt werden. Wenn der Verkäufer die Waren importiert, werden u.U. Import-VAT und Zollgebühren erhoben werden und der Weiterverkauf an den Geschäftskunden wird auf die übliche Weise der UK VAT unterliegen.
Wenn der Geschäftskunde die Waren ins UK importiert, wird dieser die Position hinsichtlich Import-VAT und Zollgebühren handhaben müssen.
Waren, die sich zum Zeitpunkt des Verkaufs im UK befinden
Die Waren sind in diesem Fall vom Händler ins UK importiert worden, und es werden die normalen Zollverfahren und VAT-Regeln gelten. Nähere Informationen finden Sie in unserem allgemeinen Brexit-Leitfaden.
Der Verkäufer muss im UK für VAT registriert sein. Der Verkauf an den Kunden unterliegt der UK VAT auf die übliche Weise, es sei denn, dass der Verkauf über einen OMP getätigt wird.
Wenn der Verkauf über einen OMP getätigt wird, gilt der OMP als Verkäufer an den UK Kunden. Eine Lieferung vom ausländischen Verkäufer an das OMP gilt als erfolgt. Dies wird für VAT Zwecke als zum Nullsatz versteuert behandelt. Dies bedeutet, dass der Auslandsverkäufer sich trotzdem für UK VAT anmelden muss bzw. kann, um ihm eventuell entstandene Mehrwertsteuer oder Import-VAT geltend zu machen.
Handlungsempfehlung :
- Lesen Sie unseren allgemeinen Brexit Leitfaden über geänderte VAT- und Zollgebührenregelungen ab 1. Januar 2021
- Prüfen Sie, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um weiterhin Waren ins UK zu importieren
- Stellen Sie fest, ob Ihre Verkäufe über einen OMP getätigt werden
Was geschieht bei B2B Verkäufen ?
B2B Verkäufe unterliegen den normalen Regeln. Der Verkäufer berechnet UK VAT, weil die Waren sich zum Zeitpunkt des Verkaufs im UK befinden. Das Prinzip der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gilt nicht.
Brexit und Amazonhändler – Änderungen ab 1. Januar 2021
Amazon hat Richtlinien für seine Selling Partners veröffentlicht. Ab 1. Januar 2021 hat Amazon einen neuen Ablauf für die neue UK-EU Zollgrenze.
- Das UK ist ab 1. Januar 2021 vom Pan-EU FBA (Fulfilment by Aamzon) und vom EFN (European Fufilment Network) ausgeschlossen
- Das UK ist für viele Online-Händler ein Schlüsselmarkt
Amazon FBA Mitteilung
Ab 1. Januar 2021 ist die UK von beiden Programmen, dem European Fulfilment Network (EFN) und dem Pan-EU Fulfilled by Amazon (FBA), ausgeschlossen.
Amazon hat bestätigt, dass:
- FBA Aufträge, die das EFN verwenden, werden grenzüberschreitend zwischen dem UK und der EU nicht ausgeführt
- Der Pan-EU FBA Transport von Lagerbeständen zwischen dem UK und der EU wird eingestellt
- Pan-EU FBA wird weiterhin Lagerbestände innerhalb der EU transportieren
- Die Verkäufer werden für die Versendung von Waren an UK FBA Lager zum Zweck der Abwicklung durch UK FBA verantwortlich sein
- Vom Verkäufer ausgeführte Aufträge (wo der Verkaufspartner einen externen Spediteur verwendet) können weiterhin grenzüberschreitend zwischen dem UK und der EU ausgeführt werden. Der Verkaufspartner ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Gebühren und Tarife vor der Lieferung an den Kunden bezahlt werden.
Handlungsempfehlung für Amazon-Händler :
- Arbeiten Sie mit Ihrem Logistikdienstleister zusammen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Zollerklärungen gemacht werden können, wenn Waren in das und aus dem UK bewegt werden.
- Überlegen Sie sich, einen Zollagenten für die Verwaltung der Dokumentation und Abwicklung zu ernennen, falls nötig.
- Prüfen Sie, ob Ihre Produkte bei der Ankunft im UK Zollgebühren unterliegen. Die relevanten Informationen sind im neuen UK Global Tariff enthalten. Es wird geschätzt, dass 60 % der Tarifprodukte zollfrei sein werden
- Holen Sie eine GB Economic Operator Registration Identifier (EORI- Nummer) ein, um Waren ins UK einzuführen. Die meisten Unternehmen haben bereits eine solche Nummer, wir empfehlen aber, dass Sie dies bestätigen. Es ist nicht kompliziert, sich eine GB EORI-Nummer einzuholen. Wir können das für Sie erledigen.
- Sie müssen wissen, woher Ihre Waren kommen, um von dem im Handels-Kooperationsabkommen zwischen der UK und der EU ggf. von Vorzugszollsätzen zu profitieren. Es handelt sich hier um ein Fachgebiet, bei dem wir Ihnen behilflich sein können.
Wie Türner & Co Ihnen behilflich sein kann
- Versendungslieferer für VAT im UK anmelden
- Sie hinsichtlich der INCOTERMS beraten
- Eine GB EORI-Nummer beantragen
- Sie über Zollgebühren und Ursprungsregeln beraten
- Mit OMPs/Zollagenten/Spediteuren bei der Handhabung Ihrer Position im UK zusammenarbeiten
Um einen Beratungstermin einzurichten oder für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Frau Kate McDermott: kate.mcdermott@tuerner.com
Fachausdrücke
Fachausdruck | Erklärung |
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OMP | Online Market Place (Online-Marktplatz) : eine elektronische Schnittstelle jeglicher Art wie z.B. ein Marktplatz, eine Plattform, ein Portal oder ähnlich, über die der Verkauf von Waren and Kunden abgewickelt wird. |
Warensendung | Die 135 GBP gilt für die gesamte Warensendung und nicht für einzelne Artikel in der Warensendung. Es ist daher erforderlich zu wissen, ob Waren gepackt und einzeln an einen Kunden gesendet werden oder als Teil einer Lieferung mit anderen Waren. |
£135 | Der Wert von 135 GBP ist dem Schwellenwert für die Befreiung von Zollgebühren angeglichen. Es werden vereinfachte Zollerklärungen für Waren, die einen Wert von höchstens 135 GBP haben, erlaubt sein. Für VAT Zwecke wird dem Wert der Waren der Preis, zu dem sie an den Kunden verkauft werden, zu Grunde gelegt werden, und nicht die bei der Einfuhr erklärte Wertbestimmung. |
Abwicklung |
Ein Verkauf wird über einen OMP abgewickelt, wenn der OMP an einer der folgenden Tätigkeiten beteiligt ist:
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Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Leitfadens dient lediglich Informationszwecken und ist kein Ersatz für offizielle, fachmännische Beratung. Türner & Co. übernimmt keinerlei Haftung für ausgeführte oder unterlassene Handlungen auf Basis dieses Infoblatts ohne vorherige offizielle Beratung durch uns.
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