Ab dem 1. Januar 2021 wird es eine Zollgrenze zwischen dem UK und der EU geben. Zwischen der UK und der EU wurde ein Handelskooperationsabkommen (TCA) geschlossen, das den Warenverkehr regelt.
Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die Hauptauswirkungen auf VAT und Zollgebühren. Weitere Leitfäden zum Personenverkehr, zum Thema Steuern allgemein und besondere Hinweise für Online-Händler sind erhältlich. Bitte kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu erhalten.
Das UK VAT System
Die Einfuhr von Gütern aus der EU ins UK und die Ausfuhr von Gütern aus dem UK in die EU werden sich erheblich verändern.
Die INCOTERMS (internationale Handelsbedingungen der ICC) in Kauf- und Verkaufsverträgen werden entscheidend dafür sein zu bestimmen, wer in einer Lieferkette für Einfuhr und Ausfuhr zuständig ist.
Etliche EU-Vereinfachungen gelten nicht mehr, z.B. Dreiecksgeschäfte, die Vereinfachung für Werklieferungen und die ‚Call-off stock Vereinfachung‘. Die EU-Regeln hinsichtlich Versendungslieferungen gelten ebenfalls nicht mehr.
Hauptpunkte
- INCOTERMS werden entscheidend sein
- Es ist möglich, dass Import-VAT und Zollgebühren auf Warenbewegungen ins UK erhoben werden
- EU-Vereinfachungen gelten nicht mehr
Importe – VAT
Ab dem 1. Januar 2021 gilt die ‚Postponed VAT Accounting‘ Methode (aufgeschobene VAT Meldung und Zahlung). Import-VAT wird nicht an der Grenze gezahlt werden müssen. Unternehmen werden Import-VAT stattdessen in UK VAT-Meldungen melden. Dies wird auch für die Einfuhr aus nicht-EU Ländern gelten. Dadurch entstehen u.U. Liquiditätsvorteile.
Jedes Unternehmen mit einer UK VAT-Registrierungsnummer kann die Postponed VAT Accounting Methode anwenden – eine spezielle Genehmigung für das Unternehmen ist dazu nicht erforderlich. PVA muss verwendet werden, wenn ein Unternehmen Zollanmeldungen aufschiebt (sehen Sie unten). In allen anderen Fällen ist die Verwendung von PVA optional.
Unternehmen, die PVA verwenden, müssen sich für das MPIVS-System (Monthly Postponed Import VAT Statements) registrieren, um Statements herunterladen zu können, die die Rückforderung der Import VAT auf UK VAT Meldungen unterstützen. Unternehmen müssen sich nicht für MPIVS registrieren, bevor sie PVA verwenden.
Handlungsempfehlung:
- Arbeiten Sie mit Ihrem UK Zollagenten zusammen, um sicherzustellen, dass die Zollanmeldungen korrekt ausgefüllt sind, damit PVA verwendet werden kann.
- • Registrieren Sie sich für MPIVS. Unsere Gebühren für die Übernahme der Registrierung betragen 125£.
Unternehmen sollten wie zurzeit HMRC weiterhin über ins UK verbrachte Fahrzeuge informieren. Das NOVA (Notification of Vehicle Arrivals) System wird beibehalten.
Hauptpunkte
- Ins UK verbrachte Fahrzeuge müssen weiterhin über das NOVA System gemeldet werden
Importe – Zollgebühren
Der freie Warenverkehr zwischen der UK und der EU ist beendet. Warenbewegungen ins UK sind jetzt Importe.
Die TCA sieht zollfreie Importe vor, wenn die Rules of Origin (RoO – Ursprungsregeln) erfüllt sind. Das RoO bestimmt die wirtschaftliche Nationalität der Waren. Das RoO ist komplex und Unternehmen sollten sicher sein, bevor sie die Nationalität der Waren selbst bestimmen und Vorzugstarife in Zollerklärungen angeben.
Der UK Global Tariff (UKGT) hat den gemeinsamen Zolltarif der EU ersetzt. Der UKGT enthält die meistbegünstigte Nationsätze, die gelten, wenn ein Unternehmen Waren aus der EU importiert, die RoO nicht erfüllen können.
Es wird geschätzt, dass der Nullzollsatz für ungefähr 60 % der Importe ins UK – aus der EU und dem Rest der Welt – gelten wird. Wenn Waren in der UKGT keinen Zöllen unterliegen, muss ein Unternehmen keine Vorzugstarife gemäß der TCA beanspruchen.
Handlungsempfehlung
- Überprüfen Sie Ihre Produkte im UKGT um festzustellen, ob Waren zollfrei sind
- Überprüfen Sie tarifpflichtige Produkte, um festzustellen, ob RoO erfüllt und Bevorzugungen geltend gemacht werden können
- Berechnen Sie den möglichen Zoll, falls Vorzugstarife der TCA nicht geltend gemacht werden können
Importe – Zollverfahren
Unternehmen, die Waren aus der EU ins UK importieren, werden verpflichtet sein, Zollverfahren zu befolgen. Ab dem 1. Januar 2021 gilt eine 3-Phasen-Methode zur Abwicklung der Zollverfahren für Importe aus der EU ins UK. Unternehmen werden in allen Fällen eine GB EORI (Economic Operator Registration and Identification) Nummer benötigen.
Handlungsempfehlung
- Sorgen Sie dafür, dass Sie eine GB EORI Nummer haben
1. Phase – 1. Januar – 30. Juni 2021
- Importeure werden sich auf die Zollbestimmungen vorbereiten müssen. Unternehmen die nicht in UK ansässig sind, werden einen UK ansässigen Zollagent beauftragen müssen.
ENTWEDER
- müssen vollständige Zollerklärungen an der Grenze abgegeben werden – wir verweisen auf die Position ab 1. Juli 2021. Dies gilt für ‚controlled goods‘ (kontrollierte Ware) jeder Art – kontaktieren Sie uns, um eine Aufstellung zu erhalten.
ODER
- Unternehmen können vollständige Zollerklärungen bis zu 6 Monate ab dem Datum der Einfuhr aufschieben. Dadurch wird die Zahlung der Zollgebühren ebenfalls aufgeschoben. Import-VAT wird mit PVA gemeldet.
- Für den Aufschub vollständiger Zollerklärungen benötigen Unternehmen oder deren Zollagenten eine Genehmigung, den Entry Into Declarant’s Records (EIDR) oder den Simplified Declaration Process (SDP) zu benutzen.
- Unternehmen benötigen ein Duty Deferment Account (DDA) für den Aufschub vollständiger Zollerklärungen. Dazu ist eine UK Niederlassung und ein UK-Bankkonto erforderlich. Unternehmen können möglicherweise die DDA ihrer Zollagenten verwenden.
- Wenn Unternehmen PVA verwenden und zollfreie Waren haben (entweder aufgrund der UKGT oder aufgrund von Inanspruchnahme von Vorzugstarifen), sollte eine DDA nicht nötig sein, um Erklärungen aufzuschieben.
Handlungsempfehlung
- Stellen Sie fest, ob Sie kontrollierte Ware importieren
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Zollagent berechtigt ist UK Zollerklärungen einzureichen
- Prüfen Sie, ob Zollerklärungen aufgeschoben werden können
2. Phase – ab 1. April 2021
- Für alle Produkte tierischer Herkunft (z.B. Fleisch, Honig, Heimtiernahrung, Milch- und Eierprodukte) und alle gesetzlichen geregelten Pflanzen und Pflanzenprodukte werden Vorbenachrichtigung und relevante Gesundheitsdokumentationen erforderlich sein.
- Die TCA erklärt, dass die UK und die EU ihre eigenen unabhängigen Regeln und Kontrollen für ´Sanitary and Phytosanitary´ (SPS) festlegen und umsetzen können. Unternehmen, die mit Waren handeln, die diesen Kontrollen unterliegen, müssen eine neue Zertifizierung einholen und die Grenzkontrollen einhalten.
Handlungsempfehlung
- Prüfen Sie, ob Ihre Produkte davon betroffen sind
3. Phase – ab 1. Juli 2021
- Alle Importe unterliegen den vollen Zollformalitäten.
- Zollgebühren und Import-VAT werden bei der Einfuhr anfallen, es sei denn es gelten Customs Special Procedures (z.B. Zollverschlusslager), wo zutreffend.
- Es wird möglich sein, ein DDA zu führen. Dies bedeutet, dass Zollgebühren und Import-VAT über Bankeinzug jeweils am oder um den 15. Tag des auf die Einfuhr folgenden Monats zahlbar werden. Bitte beachten, dass Voraussetzungen für ein DDA UK Ansässigkeit und Bankkonto sind. Unternehmen können möglicherweise das DDA vom Zollagent nutzen.
- Es wird für Unternehmen weiterhin möglich sein, die Postponed VAT Accounting Methode zu verwenden.
- Es wird möglich sein, vereinfachte Erklärungsverfahren (SPD und EIDR) anzuwenden, diese werden jedoch die vollen Zollerklärungen lediglich bis zu 4 Wochen aufschieben.
- Volle ‘Safety and Security’- Zollerklärungen werden erforderlich sein.
- Bei ‘Sanitary and Phytosanitary (SPS)’ Produkten werden mehr materielle Kontrollen ausgeführt werden und es werden Proben entnommen werden.
- Bei Tieren, Pflanzen und deren Produkte werden die Kontrollen jetzt an der UK Grenze stattfinden.
Handlungsempfehlung
- Seien Sie auf die vollen Zollerklärungen ab 1. Juli 2021 vorbereitet
- Zollgebühren und Import-VAT werden bei der Einfuhr fällig
- Ein DDA ist weiterhin eine Option ab dem 1. Juli 2021 – führen Sie wenn möglich ein DDA
- Die Postponed VAT Accounting Methode ist möglich
Exporte – VAT
UK VAT registrierte Unternehmen können Verkäufe an EU-Kunden ohne Mehrwertsteuer bzw. steuerfrei tätigen. Der Lieferant muss als Nachweis für die Versteuerung zum Nullsatz ausreichende Dokumentation über den Export einholen.
Es wird für UK VAT registrierte Unternehmen, die Waren an für EU VAT registrierte Kunden exportieren (oder ihnen Dienstleistungen erbringen) nicht mehr erfrorderlich sein, Zusammenfassende Meldungen oder Intrastatmeldungen auszufüllen.
Es wird notwendig sein zu bestimmen, wie Exporte aus dem UK gehandhabt werden. Wir empfehlen, dass hiervon betroffene Unternehmen ihre Spediteure/Logistikdienstleister kontaktieren, um diesen Punkt zu bestätigen.
Der Kunde wird u.U. Import-VAT und Zollgebühren im Bestimmungsland zahlen müssen. Es sollte in Kaufverträgen angegeben sein, welche Partei für den Import der Waren in das Bestimmungsland zuständig sein wird. Dies wird durch die INCOTERMS festgelegt.
Hauptpunkte
- Verkäufe vom UK in die EU können ohne Mehrwertssteuer bzw. steuerfrei versteuert werden
- Import-VAT und Zollgebühren fallen u.U. im Bestimmungsland an
- Es wird durch die INCOTERMS festgelegt, welche Partei für den Import der Waren zuständig ist
Exporte – Zollverfahren
Unternehmen müssen eine GB EORI Nummer haben und prüfen, ob für die Waren, z.B. für Nahrungsmittel oder lebenden Nutztiere, eine Ausfuhrgenehmigung oder ein Ausfuhrnachweis benötigt wird. Für kontrollierte Ware wie zum Beispiel Chemikalien und Waren, auf die Verbrauchssteuern erhoben werden, werden zusätzliche Nachweise erforderlich sein und es werden zusätzliche Formalitäten befolgt werden müssen.
Unternehmen werden ggfs. einen Zollagenten beauftragen müssen, der Exportformalitäten in Ihrem Namen erledigt. Unternehmen werden dem Agenten alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen müssen, die zur Fertigstellung und Einreichung von Zollerklärungen erforderlich sind.
In bestimmten Umständen wird eine Genehmigung des Exports vorab erforderlich sein, bevor die Waren am Hafen/Flughafen ankommen. Unternehmen werden dies bei ihrer Lieferkettenplanung einkalkulieren müssen.
Zwischen Nordirland und Irland stattfindende Transaktionen
Es gelten spezielle Regelungen für den Handel zwischen Großbritannien, Nordirland und der Republik Irland.
Nordirland wird einen Doppelstatus haben und wird für einen Zeitraum von mindestens 4 Jahren ab 1. Januar 2021 Mitglied der EU-Zollgemeinschaft bleiben.
Wir empfehlen, dass Sie sich detailliert beraten lassen, wenn Ihr Unternehmen zurzeit mit nordirischen Unternehmen handelt oder beabsichtigt, mit solchen Unternehmen zu handeln.
Wie Türner & Co Ihnen behilflich sein kann
- mit Ihnen und den Schlüssel-Stakeholdern in Ihrem Unternehmen die Auswirkungen des Handels im Rahmen der TCA ausarbeiten
- feststellen, welche Waren ins und vom UK bewegt werden – insbesondere, ob diese kontrollierte Ware sind
- Sie hinsichtlich der INCOTERMS beraten
- eine GB EORI-Nummer beantragen
- Sie über Zollgebühren und RoO beraten
- Ihnen bei Zollaufschub/DDA-Anträgen behilflich sein
- mit Zollagenten/Logistikdienstleistern zusammenarbeiten
Um einen Beratungstermin einzurichten oder für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Frau Kate McDermott: kate.mcdermott@tuerner.com
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